Rücknahmen und Zessionen
Rücknahme
Ansprüche können auf Quartalsende mit einer Kündigungsfrist von jeweils 12 Monaten zurückgegeben werden.
Das Formular für die Rücknahme von Ansprüchen erhalten Sie auf Anfrage bei Ramona Casanova (ramona.casanova@sps.swiss).
Zessionen
Eine Zession von Ansprüchen unter Anlegern ist zulässig. Diese bedarf der Zustimmung der Geschäftsführung.